Allgemeine Geschäftsbedingungen
(AGB)
1. Geltung der AGB
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten innerhalb der Schweiz
und Lichtenstein. MTD Schweiz AG verkauft bzw. liefert ausschliesslich
zu diesen Bedingungen. Änderungen und Nebenabreden sind nur
wirksam, wenn sie von MTD Schweiz AG schriftlich bestätigt
werden. Wird ein Vertrag abgeschlossen und der Besteller legt ebenfalls
AGB vor, gelten die abweichenden Bestandteile als widersprochen
und ausgeschlossen; auch die Erfüllung durch MTD Schweiz AG
in Kenntnis abweichender Bedingungen des Bestellers stellt keine
Annahme der Bestimmungen dar.
2. Angebot
Prospekte enthalten unverbindliche Informationen und Richtpreise.
Telefonische Auskünfte haben keine längere Gültigkeit,
sofern es sich nicht eindeutig um Offerten handelt. Offerten, die
schriftlich, telefonisch, in persönlichem Gespräch, per
Fax oder per E-Mail gemacht werden, gelten als verbindlich. Eine
Offerte ist 20 Tage lang gültig, sofern nicht schriftlich etwas
anderes vereinbart wurde. Wenn der Besteller Lieferungen, Produkte
oder Leistungen, die in der Bestellung nicht enthalten sind, verlangt,
werden diese zusätzlich in Rechnung gestellt. Alle mit dem
Angebot abgegebenen Muster und anderen Unterlagen bleiben Eigentum
von MTD Schweiz AG.
3. Vertragsabschluss
Eine Offerte wird angenommen, indem der Besteller dies schriftlich,
telefonisch, per Fax, per E-Mail oder in persönlichem Gespräch
erklärt. MTD Schweiz AG ist berechtigt, die Ausführung
von Bestellungen, die ohne vorhergehende Offerten von MTD Schweiz
AG erfolgten, innerhalb von 10 Tagen ab Erhalt derselben abzulehnen.
4. Änderungen / Rücktritt
Wünscht der Besteller eine Änderung gegenüber der
Bestellung, teilt ihm MTD Schweiz AG innert 10 Tagen mit, ob die
Änderung möglich ist und welche Auswirkungen sie auf die
Erbringung der Leistungen, die Termine und die Preise hat. An ein
Angebot zur Änderung der Leistung ist MTD Schweiz AG während
10 Tagen gebunden. Für Produkte, die bereits geliefert sind,
gilt die Änderung nicht. Tritt der Besteller vom Vertrag zurück,
wird er wegen Nichterfüllung schadenersatzpflichtig.
5. Termine
MTD Schweiz AG ist bemüht, dem Besteller die vereinbarten Produkte
an den vereinbarten Terminen zu liefern, während der Besteller
sich verpflichtet, diese Produkte abzunehmen und zu bezahlen. Zur
Einhaltung der Lieferfristen genügt die Übergabe der Sendung
an die Post oder den Frachtführer sowie bei entsprechender
Vereinbarung die Bereitstellung zur Verfügung des Bestellers.
Die Termine werden angemessen verschoben, wenn Ereignisse auftreten,
die ausserhalb des Einflussbereichs von MTD Schweiz AG liegen, wie
Naturereignisse, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Epidemien, Unfälle
und Krankheit, erhebliche Betriebsstörungen, Arbeitskonflikte,
verspätete oder fehlerhafte Zulieferungen sowie behördliche
Massnahmen. Eine Überschreitung der Lieferfristen durch MTD
Schweiz AG berechtigt den Besteller nicht zum Rücktritt vom
Vertrag oder zum Schadenersatz. Der Besteller kann MTD Schweiz AG
durch schriftliche Mahnung in Verzug setzen. Kommt MTD Schweiz AG
in Verzug, kann der Besteller, sofern er glaubhaft macht, dass ihm
hieraus ein Schaden entstanden ist, eine Entschädigung geltend
machen. Sie beträgt maximal den doppelten Nettowert desjenigen
Teils der Gesamtlieferung, der infolge Verspätung nicht rechtzeitig
oder nicht vertragsgemäss genutzt werden kann. Entschädigungsansprüche
des Bestellers, die über dieses Maximum hinausgehen, sind in
allen Fällen verspäteter Lieferung, auch nach Ablauf einer
MTD Schweiz AG gesetzten Nachfrist, ausgeschlossen. Hat der Besteller
die Lieferverzögerung zu verantworten, so sind Entschädigungsansprüche
ausgeschlossen.
6. Lieferung
Für Umfang und Ausführung der Lieferung ist die Bestellung
massgebend. Soweit kein besonderer Erfüllungsort von den Parteien
verabredet ist oder aus der Natur des Geschäftes hervorgeht,
gilt als Lieferung die Bereitstellung der Produkte am Sitz von MTD
Schweiz AG.
7. Mängelrüge
Sofern kein besonderes Abnahmeverfahren vereinbart ist, hat der
Besteller die Produkte selbst zu prüfen und allfällige
Mängel schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Besteller
die Anzeige innerhalb von 8 Tagen nach der Lieferung, gelten die
Produkte in allen Funktionen als mängelfrei.
8. Nutzen und Gefahr
Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, gehen Nutzen und
Gefahr mit Bereitstellung der Produkte, spätestens mit Abgang
der Ware vom Absender auf den Besteller über.
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9. Preise
Die Preise entsprechen den am Tag der Bestellung gültigen Preis-listen.
Soll die Lieferung mehr als drei Monate nach Vertragsschluss erfolgen,
dann werden die am Versandtag geltenden Preise berechnet, sofern
keine Preisvereinbarung bei Bestellung erfolgte. Der Besteller übernimmt
die Transportkosten sowie die Kosten für die Überprüfung
der Ware, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
10. Zahlungsbedingungen
Der Besteller ist verpflichtet, innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung
zu bezahlen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
Hält der Besteller die Zahlungstermine nicht ein, hat er ohne
Mahnung vom Zeitpunkt der Fälligkeit an einen Verzugszins zu
entrichten, der vier Prozent über dem jeweiligen Diskontsatz
der Schweizerischen Nationalbank liegt.
Agenten von MTD Schweiz AG haben keine Inkassovollmacht; Zahlungen
sind direkt an MTD Schweiz AG zu leisten. An Agenten geleistete
Zahlungen befreien den Besteller nicht von seiner Zahlungspflicht
gegenüber MTD Schweiz AG.
Werden Zahlungen oder Sicherheitsleistungen nicht erbracht, kann
MTD Schweiz AG vom Vertrag zurücktreten, auch wenn die Waren
oder ein Teil davon bereits geliefert wurden. In diesem Fall sind
die gelieferten Waren unverzüglich auf Kosten des Bestellers
an MTD Schweiz AG zurück zu geben.
11. Eigentumsvorbehalt
MTD Schweiz AG ist jederzeit berechtigt, am jeweiligen Sitz bzw.
Wohnort des Bestellers auf dessen Kosten einen Eigentumsvorbehalt
im Sinne von Art. 715 ZGB eintragen zu lassen, solange der Kaufpreis
nicht vollständig bezahlt ist.
12. Gewährleistung
MTD Schweiz AG verpflichtet sich zur Sorgfalt und liefert die Produkte
in einer guten Qualität. Bei Mängeln gilt die gesetzliche
Verjährungsfrist von einem Jahr ab Lieferung; sie sind schriftlich
anzugeben. Bei Mängeln an den gelieferten Sachen gelten die
Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts. Waren, die
zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verwendet werden, werden
der laufenden Produktion entnommen. Sonderanfertigungen in Qualität
und Farbe werden nicht gemacht. Ersatzlieferungen sind wertmässig
auf den Ursprungskaufpreis begrenzt, welcher auf den Kaufpreis der
Ersatzlieferung angerechnet wird. Übersteigt der Kaufpreis
der Ersatzlieferung den Kaufpreis der beanstandeten Lieferung, so
ist der Mehrbetrag zu zahlen. Von der Gewährleistung ausgeschlossen
sind Mängel und Störungen, die MTD Schweiz AG nicht zu
vertreten hat, wie natürliche Abnützung, höhere Gewalt,
unsachgemässe Behandlung, nicht schriftlich durch MTD Schweiz
AG genehmigte Eingriffe durch den Besteller oder durch unbefugte
Dritte, übermässige Beanspruchung, unkundige Wartung und/oder
Reparaturen, Verwendung von nicht Original-Ersatzteilen, Verwendung
von nicht durch MTD Schweiz AG schriftlich freigegebene An- und/oder
Aufbaugeräte, ungeeignete Betriebsmittel, Verwendung von anderen
als von MTD Schweiz AG vorgeschriebenen Schmiermitteln oder extreme
Umgebungseinflüsse. Beim Weiterverkauf der Produkte durch den
Besteller ist er verantwortlich für die Einhaltung von in-
und ausländischen Exportvorschriften sowie die Aushändigung
der Betriebsanleitung und Garantieerklärung. Verändert
der Besteller die weiterverkauften Produkte, ist er für die
daraus entstehenden Schäden gegenüber MTD Schweiz AG,
dem Käufer oder Dritten haftbar. Jede weitere Haftung wie für
indirekte Schäden, Vermögensschäden oder entgangener
Gewinn, wird, soweit gesetzlich zulässig, ausdrücklich
ausgeschlossen.
13. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der Sitz von MTD Schweiz AG, sofern kein
besonderer Erfüllungsort von den Parteien schriftlich verabredet
wurde.
14. Anwendbares Recht
Es ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.
15. Gerichtsstand
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz von MTD Schweiz AG.
MTD Schweiz AG ist berechtigt, den Besteller auch an seinem Wohnsitz
bzw. Sitz zu belangen.
Villmergen, 12. Dezember 2001 |
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Die MTD Schweiz AG ist eine 100%
Tochtergesellschaft der MTD Holding GmbH, Deutschland und Generalimporteur
der Marken MTD, Gutbrod, Yard-Man und Cub Cadet.
Endkunden werden über den Fachhandel beliefert. |
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